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Stellen vorübergehend besetzen: Qualifizierte Zeitarbeit

Der deutsche Begriff „Zeitarbeit“ ist irreführend. Er klingt nach „Befristung“ oder einer nur „vorübergehenden Tätigkeit“. Tatsächlich sind fast alle Kolleg:innen im Extra Team Kita unbefristet angestellt. Es sind in der Regel vollwertige, sozialversicherungspflichtige, reguläre Arbeitsverhältnisse.

Dauerhaft hochwertige Arbeitsverhältnisse
Im Rahmen der Qualifizierten Zeitarbeit bieten wir attraktive Konditionen gerade für Fachkräfte und freuen uns, wenn unsere Beschäftigten lange bei uns bleiben. Ebenso lange, wie sie das möchten, ob kurzfristig zur Überbrückung oder ein ganzes Arbeitsleben lang. 

Warum sprechen also alle von „Zeitarbeit“?
Nach den derzeit geltenden Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) 

 

dürfen wir Beschäftigte nur maximal 18 Monate an jeweils eine Kundeneinrichtung überlassen.

Wechselnde Dienste - Dauerhaftes Arbeitsverhältnis

Diese „zeitliche“ Grenze bedeutet aber keinesfalls, dass die Arbeitsverhältnisse deshalb begrenzt sind. Die können natürlich weiterlaufen, nur der Arbeitsort ändert sich regelmäßig. Das ist dann auch der entscheidende Unterschied zu einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis, in dem man in der Regel dauerhaft am gleichen Ort und im gleichen Team tätig ist. Bei uns gibt’s durch regelmäßige Einrichtungswechsel mehr zu erleben.

Viele finden das toll, andere wünschen sich mehr Routine - und sehen die Zeitarbeit mehr als Orientierungsphase. Was wir dazu meinen? Alles in Ordnung!

Wertvolle Unterstützung von Kundeneinrichtungen
Ob akuter Personalnotstand oder nur eine leichte Unterbesetzung: wenn zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub Beschäftigte in Einrichtungen fehlen, entstehen dadurch oft Probleme. Manchmal droht sogar die vorübergehende Schließung der Einrichtung. Für diese Fälle, in denen sehr schnell Stellen vorübergehend mit Fachkräften besetzt werden müssen, stehen unsere Kolleg:innen zur Verfügung. So arbeiten sie immer dort, wo sie gerade dringend gebraucht werden. Das führt meistens zu einer besonders hohen Wertschätzung ihrer Arbeit.

Gute Bedingungen und fachlicher Austausch
Unsere Beschäftigten verfügen über Ausbildungen wie Erzieherin bzw. Erzieher, Sozialpädagogische Assistentin bzw. Sozialpädagogischer Assistent, Sozialassistentin bzw. Sozialassistent oder vergleichbare Qualifikationen. Welches Qualifikationsniveau und welcher Stellentitel auch immer: Im Extra Team Kita stehen Fachkräfte in einem festen - in der Regel unbefristeten - Arbeitsverhältnis. Die Arbeitsbedingungen sind tariflich geregelt. Fast immer gewähren wir darüber hinaus eine Reihe übertariflicher Leistungen und durch Schulungsangebote wie die der Extra Akademie halten sich unsere Beschäftigten fachlich auf dem Stand der Zeit. Der regelmäßige Einrichtungswechsel sorgt dafür, dass sie schon nach kurzer Zeit über ein hohes Maß an Berufserfahrung verfügen. Nicht selten tragen sie so zu einem guten fachlichen Austausch mit den direkt in den Einrichtungen angestellten Kolleg:innen bei.

Die Arbeit im „Dreiecksverhältnis"
Auch während ihrer Dienste in den Einrichtungen unserer Kunden bleiben unsere Beschäftigten immer in der Extra Team Kita GmbH angestellt. Die vertragliche Beziehung zur Einrichtung regeln wir über sogenannte „Arbeitnehmerüberlassungsverträge“. Sie beschreiben das „Dreieck“ dieser (arbeits-) vertraglichen Beziehung zwischen Beschäftigten, Einrichtungen und dem Extra Team Kita als Arbeitgeber. Die Kosten der Überlassung von Beschäftigten für unsere Kundeneinrichtungen ergeben sich aus dem jeweiligen Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Einrichtungen bezahlen dabei nur die tatsächlich geleisteten Stunden, also beispielsweise keine Krankheits- oder Urlaubszeiten von Extra-Beschäftigten. Auch die Abrechnung ist transparent und einfach: Die Einrichtung bestätigt die geleisteten Einsatzzeiten und unsere Zentrale erstellt - in der Regel wöchentlich - eine übersichtliche Rechnung. Am einfachsten klappt das digital bei Nutzung unserer Job-App. Und dort, wo der Gesetzgeber noch die „Schriftform“ von uns fordert, erleichtern übersichtliche Rahmenverträge die Zusammenarbeit. 

Wenn aus einem „vorübergehend“ ein „fest“ werden soll
Immer wieder kommt es vor, dass Einrichtungen und Beschäftigte so gut miteinander harmonieren, dass sich beide Seiten entscheiden, ein direktes Arbeitsverhältnis zu begründen. In solchen Fällen müssen unsere Beschäftigten ihren Arbeitsvertrag kündigen und können nach Ablauf der dafür üblichen Fristen problemlos wechseln. Bei sehr kurzen Überlassungszeiten, die diesem Wechsel vorangegangen sind, wird unter Umständen eine Gebühr für die Einrichtung fällig. Details hierzu regeln die Einzel- oder Rahmenverträge, die zwischen dem Extra Team Kita und den Trägern der Einrichtungen abgeschlossen wurden.

In den Fällen, in denen ein solches „festes“ Arbeitsverhältnis von Anfang an das Ziel der Kundeneinrichtung ist, sprechen wir von der „vermittlungsorientieren Überlassung“. Das ist ein etwas sperriger Begriff, doch er beschreibt recht gut das Vorgehen: Wenn nämlich eine Stelle in einer Einrichtung dauerhaft fest zu besetzen ist, kann die vorübergehende Überlassung eben auch der Erprobung dienen. Das Ziel ist in solchen Fällen aber der Abschluss eigener Arbeitsverträge zwischen den Einrichtungen und den Beschäftigten - also eben nicht die vorübergehende Besetzung. Diese Mischform aus unseren Dienstleistungen kommt regelmäßig zum Einsatz. Für Beschäftigte und Einrichtungen stellt sie einen gleichermaßen beliebten Weg dar, denn beide Seiten können sich so zunächst ohne feste Vertragsbeziehung kennenlernen und sich dann für einander entscheiden.