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Tarifliche Regelungen:
für hochwertige Arbeitsverhältnisse

Im Extra Team Kita vereinbaren wir mit allen Kolleg:innen des eigenen pädagogischen Teams die Anwendung des BAP/DGB-Tarifvertrags, das der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) regelmäßig mit allen im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Einzel-Gewerkschaften weiterentwickelt. Dieses Flächentarifwerk ist damit Grundlage aller Arbeitsverträge mit überbetrieblich eingesetzten Beschäftigten. Tarifverträge mit Nicht-DGB-Gewerkschaften kommen nicht zum Einsatz.

Übertarifliche Leistungen und Equal Pay
In der Regel gewähren wir allen pädagogisch qualifizierten Beschäftigten signifikante übertarifliche Leistungen. Soweit mit Kundeneinrichtungen freiwillige „Equal Pay“-Vereinbarungen bestehen, passen wir die Konditionen unserer Beschäftigten entsprechend an. Eine Abweichung bei der Bezahlung erfolgt dabei nur im Fall einer Besserstellung, also immer nur „nach oben“ und niemals „nach unten“.

Gesetzliches Equal Pay und Branchenzuschläge
Sogenannte „Branchenzuschlagstarifverträge“ in der Arbeitnehmerüberlassung kommen im Extra Team Kita nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zum Tragen (z.B. bei Betriebskindergärten von Industrieunternehmen). Die dann geltenden tariflichen Regelungen werden selbstverständlich berücksichtigt. 
Soweit gesetzliche Vorschriften zu „Equal Pay“ oder „Equal Treament“ (z. B. nach über 9-monatiger Überlassungsdauer an den gleichen Träger) bestehen, holt das Extra Team Kita rechtzeitig die erforderlichen Informationen der Kundeneinrichtung ein und rechnet entsprechend ab.

Weitere Informationen gewünscht? Mehr zum Thema Flächen- oder Branchenzuschlagstarifverträge erhälst Du gerne auf Anfrage an hv@extra-team.de.