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Nie wieder personelle Sorgen ohne einen Lösungsansatz! 

Beschäftigte für Einrichtung oder Träger gesucht?

Private Personalvermittlung / Qualifizierte Zeitarbeit / Qualitätsstandards für hochwertige Dienstleistungen

Passend zur aktuellen Herausforderung
Als Krankheits- oder Urlaubsvertretung? Für wenige Tage oder mehrere Monate? Oder dauerhaft, um eine Stelle neu zu besetzen? Dann bieten wir drei Lösungswege an - immer passgenau zur jeweiligen Situation:

• die Überlassung von Beschäftigten,
• die Vermittlung von Kandidat:innen,
• die vermittlungsorientierte Überlassung von Beschäftigten.

Den Schwerpunkt unserer Arbeit bilden die professionelle Überlassung und Vermittlung von Staatlich anerkannten Erzieher:innen, anderen pädagogisch qualifizierten Fachkräften sowie Fach- und Unterstützungskräften für die Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenhäusern und Seniorenreinrichtungen. Darüber hinaus kümmern wir uns aber auch um alle anderen relevanten Qualifikationen: von der Einrichtungsleitung bis hin zu Fach- und Führungskräften in Trägerorganisationen sowie ergänzenden Assistenzkräften z.B. im Hauswirtschaftsbereich.

Qualifizierte Zeitarbeit mit den Extra Teams: unsere Qualitätsstandards im Sozialwesen 
Was ist Qualifizierte Zeitarbeit? Hier findest Du weitere Hintergrundinformationen. Die Zeitarbeit ist immer die Dienstleistung der Wahl, wenn eine Einrichtung schnell personelle Unterstützung braucht und der Bedarf eher vorübergehend ist. 

Dabei gilt in den Extra Teams: Von allen unseren Beschäftigten, die in einer Kundeneinrichtung tätig werden, liegt uns vor Dienstbeginn immer ein Qualifikationsnachweis sowie ein Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragung im Original vor. Darüber hinaus liefert unser Rahmenschutzkonzept Präventionsansätze und bereitet Beschäftigte systematisch auf herausfordernde Situationen vor.

Im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden unsere Beschäftigten auf die Einhaltung bestehender Regelungen der jeweiligen Einrichtungen verpflichtet und mindestens nach G42 arbeitsmedizinisch untersucht und nach § 43 IfSG belehrt. Ferner liegt von allen Beschäftigen ein Nachweis nach § 20 IfSG („Masernschutz“) vor. Auch ein Nachweis der Ersthelferqualifikation wird spätestens drei Monate nach Einstellung erbracht und die Auffrischung routinemäßig wiederholt.

Ausführliche Infomationen zu allen Dimensionen unserer Qualitätsstandards findest Du hier.

Private Personalvermittlung: Stellen dauerhaft besetzen 
Im Gegensatz zur Zeitarbeit werden die Extra Teams in der Privaten Personalvermittlung nicht selbst Arbeitgeber, sondern führen Kunden und Kandidat:innen bis zum erfolgreichen Abschluss eines Arbeitsvertrags zusammen. Das Kostenrisiko für Kunden wird in den Extra Teams durch ein spezielles Ratenmodell stark reduziert. Für Kandidat:innen ist die Private Personalvermittlung stets kostenfrei. Hier findest Du weitere Hintergrundinformationen zur Privaten Personalvermittlung.

Der Mittelweg: die vermittlungsorientierte Überlassung von Beschäftigten
Eine Kombination aus Personalvermittlung und Zeitarbeit (Überlassung) ist die „vermittlungsorientierte Überlassung“. In unseren ausführlichen Erläuterungen der Dienstleistungen „Qualifizierte Zeitarbeit“ und „Private Personalvermittlung“ findest Du weitere Beschreibungen dieses Mittelwegs, der für Kundeneinrichtung und Beschäftigte:n gleichermaßen attraktiv sein kann.

Kosten und Organisation 
Die Überlassung von Beschäftigten an Kundeneinrichtungen (Qualifizierte Zeitarbeit) regeln wir über Einzel- oder Rahmen-Arbeitnehmerüberlassungsverträge. In jedem Fall gilt immer ein Stundenverrechnungssatz zzgl. Mehrwertsteuer, der nur für tatsächliche Arbeitszeiten fällig wird. Alle weiteren Kosten wie z.B. die Entgeltfortzahlung bei Urlaub, Krankheit oder Feiertagen sind mit dem Verrechnungssatz bereits genauso abgegolten, wie die Kosten der Personalsuche. In der Regel werden die Kosten für den Einsatz unserer Beschäftigten von der verantwortlichen staatlichen Behörde im Rahmen der Kostenerstattung berücksichtigt.

Im Rahmen der Privaten Personalvermittlung entstehen in der Regel Kosten in Abhängigkeit des Bruttojahresentgeltes des Beschäftigten in Form einer Vermittlungsgebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Mediakosten und eine geringe Bearbeitungsgebühr je Vermittlungsauftrag. Die eigentliche Vermittlungsgebühr ist dabei nur im Erfolgsfall fällig. Unser faires Ratenmodell gibt zusätzliche Sicherheit, denn die Vermittlungsgebühr wird dadurch nur stufenweise fällig und für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis in den ersten Monaten wieder endet, erlassen wir noch nicht fällig gewordenen Raten - ganz ohne Wenn und Aber. 

Weitere Hintergrundinformationen zur Qualifizierten Zeitarbeit
Weitere Hintergrundinformationen zur Privaten Personalvermittlung